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Die Türkei erlässt ein bejahendes endgültiges Urteil zur Anti-Dumping-Untergangsüberprüfung von chinesischen synthetischen und synthetischen Stapelfasergarnen und Nähgarnen

Am 22. Mai 2020 veröffentlichte das türkische Handelsministerium die Bekanntmachung Nr. 2020/8 zu künstlichen und synthetischen Stapelfasergarnen und Nähfäden mit Ursprung in China, Indonesien, Indien, Malaysia, Pakistan, Thailand und Vietnam (türkisch: sentetik veya sunidevams?z liflerden iplikler) eine positive abschließende Entscheidung über die Antidumping-Untergangsprüfung getroffen und beschlossen, weiterhin Antidumpingzölle auf die beteiligten Unternehmen in den oben genannten Ländern zu erheben.Die Details lauten wie folgt: Das chinesische Unternehmen NantongA-ZTextile Co., Ltd. kostet 0,49 USD/kg und andere chinesische Unternehmen 0,80 USD/kg;Indische Unternehmen: 0,29-0,39 US$/kg;Indonesische Unternehmen: 0,23-0,40 US$/kg;malaysische Unternehmen: 11,26-18,32 %;Pakistanische Unternehmen: 6,62-12,18 %;Thailändische Unternehmen: 7,79-20,24 %;Vietnam Unternehmen sind 19,48-26,25 %.Die türkischen Steuercodes der betroffenen Produkte sind 55.08, 55.09 (außer 5509.52, 5509.61, 5509.91), 55.10 (außer 5510.20), 55.11.

Am 11. Januar 2008 leitete die Türkei eine Antidumpinguntersuchung gegen künstlich hergestellte und synthetische Spinnfasergarne und Nähfäden mit Ursprung in China, Indonesien und Indien ein.Am 12. Januar 2009 begann die Türkei mit der Einführung von Antidumpingzöllen auf die betroffenen Produkte in China, Indonesien und Indien.Am 10. Januar 2014 leitete die Türkei die erste Anti-Dumping-Untersuchung im Rahmen einer Sunset-Review für die betroffenen Produkte in den oben genannten drei Ländern ein.Am 17. April 2015 veröffentlichte das türkische Wirtschaftsministerium die Bekanntmachung Nr. 2015/8, in der die ersten endgültigen Urteile der Anti-Dumping-Untergangsprüfung für die in China, Indonesien und Indien betroffenen Produkte getroffen wurden.

Am 18. Oktober 2012 leitete die Türkei eine Antidumpinguntersuchung gegen künstlich hergestellte und synthetische Spinnfasergarne und Nähfäden mit Ursprung in Malaysia, Pakistan, Thailand und Vietnam ein.Am 8. April 2014 veröffentlichte das türkische Wirtschaftsministerium die Bekanntmachung Nr. 2014/2 und begann mit der Einführung von Antidumpingzöllen auf die betroffenen Produkte in Malaysia, Pakistan, Thailand und Vietnam.

Am 31. Dezember 2018 veröffentlichte das türkische Handelsministerium die Bekanntmachung Nr. 2019/2 zur Einleitung einer Anti-Dumping-Untergangsüberprüfung von synthetischen und synthetischen Stapelfasergarnen und Nähgarnen mit Ursprung in China, Indonesien, Indien, Malaysia, Pakistan und Thailand , und Vietnam.Leiten Sie eine Untersuchung ein.Am 6. Juli 2019 gab das türkische Handelsministerium die Bekanntmachung Nr. 2019/21 heraus, in der es die Anti-Dumping-Sunset-Review-Untersuchung gegen die indonesischen Unternehmen PTElegantTextileIndustry und PTSunriseBumiTextiles aufhob.


Postzeit: 26. Mai 2020